Der von der Index Capital entwickelte und von der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) 2019 aufgelegte Investmentfonds Global Portfolio One (GPO) investiert breit gestreut in den weltweiten Aktienmarkt (in über 8.800 Unternehmen). Daneben wird in normalen Marktphasen eine Investitionsreserve von ca. 20% in sicheren Anleihen gehalten (u.a. Schweizer Staatsanleihen, inflationsindexierte Euro Staatsanleihen).
Aufgrund der sehr breiten Streuung ist das Ausfallrisiko marginalisiert und eine antizyklische Steuerung über die Kapitalkosten der Unternehmen zur Steigerung der langfristigen Rendite möglich. Dabei wird die Aktienquote in Phasen besonders hoher Eigenkapitalkosten (Krisen) auf bis zu 100% erhöht.
Das Modell basiert auf dem Konzept der Ultrastabilität / Antifragilität in nicht-trivialen Systemen und ist prognosefrei.
Morningstar-Kategorie
Mischfonds EUR - Global
Klassifizierung
Aktienfonds
Ausschüttung
Thesaurierend
ISIN
AT0000A2B4T3
Auflagedatum
13. Nov 2019
WKN
A2PT6U
OGAW/UCITS
Ja
Geschäftsjahr
01.01 - 31.12
Währung Anteilsklasse
EUR
Ertragsverwendung
Thesaurierend
Auflegende Gesellschaft
LLB Invest KAG
Fondsdomizil
Österreich
Gesetzliche Regelungen
OGAW gemäß § 2 Abs. 1 und 2 iVm. § 50 InvFG
Verwaltungsgesellschaft
LLB Invest KAG
Depotbank
LLB Invest KAG
Advisor
Index Capital GmbH
Ausgabeaufschlag
0%
Laufende Kosten (TER)
ca. 0,7%
Rücknahmegebühr
0%
Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer Depotbank.
NAV
NAV Datum
Gesamtes Fondsvermögen
Das Global Portfolio One stellt durch eine Aktienmindestquote von 51% im Portfolio sicher, dass Anleger die maximale steuerliche Teilfreistellung von 30% nutzen können. Bei der Teilfreistellung handelt es sich um Teile der fiktiven laufenden Versteuerung (sog. Vorabpauschale) und des Veräußerungsgewinns, die von der Abgeltungssteuer verschont bleiben.
Klassifizierung Investmentsteuergesetz (Teilfreistellung)
Aktienfonds
Mindestaktienquote
51 %
Der Fonds ist ein regelbasierter verwalteter Mischfonds mit hoher Aktienkomponente und einer hohen strategischen Ausgangsgewichtung der Aktienquote. Die Aktienveranlagung im GPO erfolgt global, die Verteilung nach Regionen nach einem Gleichwertprinzip dem zugrunde liegt, dass die marktkapitalisierte Zusammensetzung des globalen Aktienmarktes hinsichtlich Bewertungsfaktoren nivelliert wird. In normalen Marktphasen wird die Gewichtung des Aktienanteils im Zeitablauf in geringen Bandbreiten stabil gehalten.
In stressbedingten Marktphasen wird die Aktienquote antizyklisch in zwei Stufen bis zu einer Gewichtung von 100% ausgeweitet. Die Umsetzung des Aktienanteils erfolgt mittels physisch replizierender Regionen- und Länder-ETF-Fonds in Large und Small Caps. Der Anleihenteil kann direkt mittels Europäischen Staatsanleihen guter Bonität (Investmentgrade) und ergänzend durch US-Treasury Anleihen umgesetzt werden. Es wird regelmäßig keine Absicherung fremder Währungen gegen den Euro erfolgen.
„Mit dem Global Portfolio One ist man ständig in ca. 8800 Unternehmen weltweit investiert. Das Ausfallrisiko wird dadurch marginalisiert.“
Wichtige Hinweise:
Die folgenden Daten werden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt und sind für sich genommen, ohne weitere Erläuterungen und zusätzliche Informationen, d. h. insbesondere die Informationen, die in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen) enthalten sind, möglicherweise nicht ausreichend oder geeignet, um einen potenziellen Anleger beim Treffen einer sachkundigen Anlageentscheidung zu unterstützen. Daher wird empfohlen, dass Anleger zudem sorgfältig die Verkaufsunterlagen vor einer möglichen Anlageentscheidung lesen und, insbesondere bei Fragen, Rücksprache mit ihrem Anlageberater halten.
Die Informationen zu den laufenden Produktkosten können von den Angaben zu Kosten in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. den wesentlichen Anlegerinformationen) abweichen. Dies liegt darin begründet, dass die Anforderungen zur Angabe der laufenden Kosten und Gebühren auf Produktebene gemäß den neuen MiFID-II-Regeln über die bestehenden Offenlegungsverpflichtungen, die für Vermögensverwaltungsgesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen (d. h. der OGAW-Richtlinie oder der AIFM-Richtlinie und deren jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen) gelten, hinausgehen. Beispielsweise sind die geschätzten Transaktionskosten eines Investmentfonds nicht Bestandteil der Beschreibung der laufenden Kosten in den wesentlichen Anlegerinformationen, die von der Verwaltungsgesellschaft erstellt werden. Im Rahmen von MiFID II muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen jedoch solche Kosten als Bestandteil der Kosten des Produkts rechtzeitig vor einer Anlageentscheidung eines potenziellen Anlegers offenlegen. Somit können die als „laufende Kosten“ angegebenen Kosten in Verbindung mit dem Produkt aufgrund von Unterschieden bei der Berechnungs- und Offenlegungsmethodik von den Verkaufsunterlagen des Fonds abweichen.
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